50. Übertretungsbusse 50.1 Tätlichkeiten z.N. J.________ Die Kammer erachtete die Tätlichkeit vorliegend als schwerste Straftat, weswegen dafür die Einsatzstrafe festzusetzen ist, welche anschliessend um die Busse für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu erhöhen sein wird. Der Beschuldigte hat J.________ mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, weil diese ihm vorher die Zigarette aus der Hand geschlagen hat.