61 Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten damit straferhöhend aus. Angesichts der langen Verfahrensdauer hat jedoch gleichzeitig auch eine leichte Reduktion dieser Straferhöhung zu erfolgen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Beschuldigte mit seiner Delinquenz während des laufenden Strafverfahrens und den beantragten Wechseln der amtlichen Verteidigung auch massgeblich dazu beigetragen hat, das Verfahren in die Länge zu ziehen.