Nach der obligatorischen Schulzeit begann er eine Lehre als P.________(Beruf), die er nicht abgeschlossen hat. Danach absolvierte er eine AS.________(Ausbildung) und arbeitete während längerer Zeit als _______ (Beruf). Von Dezember 2008 bis März 2010 leistete er in der Türkei freiwilligen Militärdienst als Gebirgsgrenadier. Vor seiner Inhaftierung war der Beschuldigte beim Sozialamt U.________ angemeldet und lebte bei seinen Eltern. Gemäss Vollzugsbericht der JVA S.________ vom 22. März 2023 (pag. 2492 ff.) kann das Vollzugsverhalten des Beschuldigten als sehr gut beurteilt werden.