Zusätzlich ist die im Tatzeitpunkt auch für diese Delikte beim Beschuldigten vorliegende leichtgradig verminderte Schuldfähigkeit mit einer Reduktion von 20% zu berücksichtigen. Damit resultierten eine Strafe von 112 Tagen Freiheitsstrafe, welche im Umfang von 75 Tagen Freiheitsstrafe auf die Einsatzstrafe asperiert wird.