Zusätzlich ist die beim Beschuldigten zum Tatzeitpunkt vorgelegene leichtgradig verminderte Schuldfähigkeit mit einer Reduktion von 20% zu berücksichtigen. Damit resultiert eine Strafe von 70 Tagen Freiheitsstrafe, welche im Umfang von 50 Tagen Freiheitsstrafe zur Einsatzstrafe asperiert wird.