Dennoch ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte fünf Tage hospitalisiert und danach einige Tage arbeitsunfähig war und sich einer Notoperation unterziehen musste. Zudem spürt der Beschuldigte die psychischen Folgen auch vier Jahre nach dem Vorfall noch und leidet unter Konzentrationsstörungen sowie Angstzuständen (pag. 2890 Z. 41 ff.).