Der Beschuldigte handelte dabei rücksichts- und hemmungslos und offenbarte seine erhebliche Gewaltbereitschaft, indem er dem Beschuldigten nachdem dieser aufgrund des Messerstichs zu Boden ging, noch mehre Fusstritte und Faustschläge verpasste, was sein Handeln umso verwerflicher erscheinen lässt. Das Opfer war unbewaffnet und beschränkte sich beim Geschehen auf dem Vorplatz nur auf Abwehrhandlungen. Die Tat war nicht geplant, erfolgte aber spontan aus einem Wutanfall heraus, was angesichts der massiven Gewalt umso mehr von der erheblichen kriminellen Energie des Beschuldigten zeugt.