54 Der Beschuldigte versuchte in einem dynamischen Geschehen mit einer gewissen Heftigkeit mehrmals mit einem Küchenmesser gegen den Oberkörper des Privatklägers 1 zu stechen, wobei er ihn nach mehreren Versuchen im Unterbauch links traf und ihm eine Stichwunde zufügte. Der Beschuldigte handelte dabei rücksichts- und hemmungslos und offenbarte seine erhebliche Gewaltbereitschaft, indem er dem Beschuldigten nachdem dieser aufgrund des Messerstichs zu Boden ging, noch mehre Fusstritte und Faustschläge verpasste, was sein Handeln umso verwerflicher