So wurde er mit Urteil vom 22. Mai 2017 des Gerichtspräsidiums Zofingen wegen Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, fahrlässiger einfacher Körperverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt (pag. 2556 f.). Noch während der zweijährigen Probezeit beging der Beschuldigte die ihm heute zur Last gelegten Delikte.