53 Sanktionen zur Verfügung, wählt das Gericht zuerst die Art der Strafe (BGE 147 IV 241 E. 3.2; 144 IV 313 E. 1.1.1; BGer 6B_93/2022 vom 24. November 2022 E. 1.3.5). Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft. So wurde er mit Urteil vom 22. Mai 2017 des Gerichtspräsidiums Zofingen wegen Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, fahrlässiger einfacher Körperverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt (pag.