126 StGB); - einfache Körperverletzung, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 123 Ziff. 1 StGB); - einfache Körperverletzung, qualifiziert begangen, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 123 Ziff. 2 StGB); - Drohung, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art.