37. Anwendbares Recht Die hier zu beurteilenden Taten ereigneten sich am 3. Mai 2018, 12. Juni 2018 und 16. Februar 2019 und damit nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB am 1. Januar 2018. Es ist somit geltendes Recht anzuwenden.