2099 f.). Vorstehendes Beweisergebnis zur versuchten schweren Körperverletzung und versuchten qualifizierten sexuellen Nötigung zum Nachteil der Privatklägerin 3 hat ergeben, dass der vom Beschuldigten anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 12. Juni 2018 vorgebrachte und anschliessend zur Anzeige gebrachte Fingerbiss nie stattgefunden hat. Damit zeigte der Beschuldigte die Privatklägerin 3 wider besseren