35. Gefährdung des Lebens z.N. der Privatklägerin 3 35.1 Allgemeine Ausführungen Für die theoretischen Ausführungen zum Tatbestand der Gefährdung des Lebens kann vorab auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (S. 76 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2097 f.). Ergänzend ist Folgendes festzuhalten: In objektiver Hinsicht erfordert der Tatbestand der Gefährdung des Lebens den Eintritt einer konkreten, unmittelbaren Lebensgefahr.