Der Beschuldigte wollte die Privatklägerin 3 durch die Faustschläge und das Halten des Messers an ihren Hals zum Oralverkehr nötigen, was ihm aber nicht gelang, womit der Erfolg ausgeblieben ist. Die Privatklägerin 3 lehnte den geforderten Oralverkehr mehrmals deutlich ab, untermauerte ihr «Nein» mit einer Ohrfeige und kam der Aufforderung des Beschuldigten auch nicht nach, als sie wegen ihrer Widersetzung von ihm bereits massiv verprügelt worden war, worauf der Beschuldigte sie noch mit dem Messer bedrohte.