Als sich die Privatklägerin auch durch das Geld nicht überreden liess, noch einmal «Nein» sagte und ihr «Nein» mit einer Ohrfeige bekräftigte, wurde sie vom Beschuldigten massiv verprügelt. Entgegen der Vorinstanz ist für die Kammer damit eindeutig erstellt, dass der erste Gewaltausbruch des Beschuldigten eine Reaktion auf den verweigerten Oralsex darstellte. In Bezug auf die zweite Phase ist beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte auf ihr mehrmaliges Bitten schliesslich von der Privatklägerin 3 abliess, worauf sich beide in die Küche begaben. In der