Gemäss vorstehendem Beweisergebnis suchte der Beschuldigte die Privatklägerin in der Tatnacht unbestrittenermassen mit sexuellen Absichten auf. Kurz nach Betreten der Wohnung entblösste er seinen Penis und forderte die Privatklägerin 3 auf, ihn oral zu befriedigen. Nachdem sie ein erstes Mal «Nein» sagte, versuchte er ihren Widerstand zu brechen, indem er ihr CHF 200.00 hinwarf. Als sich die Privatklägerin auch durch das Geld nicht überreden liess, noch einmal «Nein» sagte und ihr «Nein» mit einer Ohrfeige bekräftigte, wurde sie vom Beschuldigten massiv verprügelt.