48 er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht (Art. 189 Abs. 1 StGB). Die qualifizierte sexuelle Nötigung i.S.v. Art. 189 Abs. 3 StGB setzt voraus, dass der Täter grausam handelt, namentlich eine gefährliche Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand verwendet. Zwischen der Nötigungshandlung und dem Dulden der sexuellen Handlung muss Kausalität bestehen;