47 33. Versuchte schwere Körperverletzung z.N. der Privatklägerin 3 33.1 Tatbestand 33.1.1 Allgemeine Ausführungen Für die theoretischen Ausführungen zum Tatbestand der schweren Körperverletzung wird auf die vorinstanzlichen Erwägungen (S. 72 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2093 f.) und zum Versuch auf die Erwägungen unter Ziff. 27.1 hiervor verwiesen. 33.1.2 Subsumtion Auch für die Subsumtion schliesst sich die Kammer vollumfänglich den vorinstanzlichen Erwägungen an (S. 73 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 294 f.).