Der Beschuldigte boxte am Boden über K.________ kniend mehrmals mit den Fäusten auf sie ein, wodurch sie eine Jochbein-, Nasen-, Oberschenkel- und Rippenkontusion und ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma erlitt und sich notfallmässig ins Spital begeben musste. Indem der Beschuldigte im Wissen um seine als erfahrener Kampfsportler erlernten Fähigkeiten mehrmals auf die ihm deutlich unterlegene und am Boden liegende K.________ einboxte, wollte er K.________ in dem Moment auch mindestens Verletzungen wie die erlittenen zufügen.