32. Einfache Körperverletzung, ev. versuchte schwere Körperverletzung z.N. K.________ 32.1 Allgemeine Ausführungen Für die theoretischen Ausführungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 123 StGB wird wiederum auf die Erwägungen in der vorinstanzlichen Urteilsbegründung (S. 59 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2090 bzw. 2080 f.) und die Ausführungen unter Ziff. 27.1 hiervor verwiesen. 32.2 Subsumtion In Bezug auf den objektiven Tatbestand kann ebenfalls auf die zutreffenden Erwägungen in der vorinstanzlichen Urteilsbegründung (S. 59 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.