Das Stillen seiner Gewalt- und Rachegelüste stand in diesem Moment klar höher im Kurs, als das Leben eines Menschen. Der Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung ist damit erfüllt. 30.2 Rechtswidrigkeit 30.2.1 Allgemeine Ausführungen Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren (Art. 15 StGB). Notwehr setzt nach Art. 15 StGB unter anderem voraus, dass jemand angegriffen wird oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht ist.