23. Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt betreffend Vorwürfe zum 3. Mai 2018 Somit erachtet die Kammer den Sachverhalt gemäss Ziff. I. 4 der Anklageschrift als erstellt, wobei gemäss vorstehenden Erwägungen feststeht, dass der Beschuldigte der Privatklägerin das Messer mit der nicht geschliffenen Kante an den Hals gehalten hat und diese dabei ruhig geblieben ist.