_ sind wiederholte Faustschläge, wie von der Privatklägerin 3 angegeben, zweifellos geeignet, derartige Verletzungen hervorzurufen (pag. 603). Die Privatklägerin hat ihr eigenes Verhalten auch nie beschönigt, die eigene Ohrfeige unumwunden zugegeben und den Beschuldigten immer wieder in Schutz genommen. Auch vor der Kammer sagte die Privatklägerin 3 aus, der Beschuldigte sei bis zu dem Tag eigentlich anständig mit ihr gewesen sei (pag. 2896 Z. 34) und sie gab an, sie habe ihm vergeben (pag. XX, S. 12, Z. 39).