eher plump anmutende Schutzhaltung zu verfallen, in welcher er wider jeglicher objektiver Beweismittel Ausflüchte, Rechtfertigungen, Gegenanschuldigungen, Bagatellisierungen und Alternativabläufe konstruiert, nur um aktiv jegliche Schuld von sich weisen zu können. Aussagen der Privatklägerin 3 Die Aussagen der Privatklägerin 3 stimmen demgegenüber mit den objektiven Beweismitteln überein, wirken lebensnah und erlebt und sind für die Kammer insgesamt sehr glaubhaft. Gemäss dem Gutachten des Kantonsspitals AI.________ sind wiederholte Faustschläge, wie von der Privatklägerin 3 angegeben, zweifellos geeignet, derartige Verletzungen hervorzurufen (pag.