Er stelle sich so wiederholt als Opfer dar. Sinngemäss mache er geltend, er habe sich gegen eine 60-jährige, ihm körperlich unterlegene Frau nicht anders wehren können, als ihr fünf bis sechs Ohrfeigen zu verpassen, u.a. wegen seinem abgerissenen Brustmuskel und weil es die Platzverhältnisse nicht zugelassen hätten, sie auf den Boden zu legen. Er habe sich demnach für die Variante Gewaltanwendung entschieden und «geohrfeigt» bis seiner Ansicht nach von ihr keine Gefahr mehr ausgegangen sei. Diesen Ausführungen könne nicht gefolgt werden, es seien Schutzbehauptungen.