Diese Geschichte habe Elemente von Selbsterlebtem, wirke aber aus dem Kontext gerissen und an dieser Stelle bewusst instrumentalisiert, um eine Aggression der Privatklägerin 3 zu begründen. Dass der Beschuldigte mitten in der Nacht bei der Privatklägerin 3 geklingelt, sie ihm dann spontan das Herz ausgeschüttet und das Ganze schliesslich in einer Prügelei geendet habe, sei für die Vorinstanz unlogisch und wenig plausibel. So habe er später dann zugegeben, dass er mit ihr schon mehrmals Sex gehabt habe und er auch genau aus diesem Grund wieder dort gewesen sei, was er ihr auch so gesagt habe.