Trotz der schwerwiegenden Verletzungen habe sie ausgesagt, er sei sonst ein toller und wunderbarer Mensch. Die Verteidigung habe die Glaubwürdigkeit der Privatklägerin 3 angezweifelt, weil ihre Aussagen immer emotionaler geworden seien. Es treffe zu, dass insbesondere die Aussage vom 15. Juni 2019 viel emotionsgeladener ausgefallen sei. Das Kerngeschehen schildere sie jedoch auch da gleichbleibend. Trotz zeitweiliger Rage halte sie nicht zurück, auch positive Seiten des Beschuldigten hervorzuheben. Ihr Verhalten könne womöglich mit der Gegenanzeige des Beschuldigten in Verbindung gebracht werden.