Indem er ihr das Messer mit einer Klingenlänge von ca. 21 cm direkt an den Hals hielt, wo sich mehrere lebenswichtige Blutgefässe befinden, so dass es in der konkreten Situation resp. insbesondere angesichts seines aggressiven Zustandes und der ungewissen Reaktion von F.________ ohne weiteres zu lebensgefährlichen (Schnitt-) Verletzungen hätte kommen können (z.B. Kehlkopf, Halsschlagader), brachte er F.________ jedoch in unmittelbare Lebensgefahr. A.________ wusste um die besondere Gefährlichkeit des eingesetzten Mittels (Messer), handelte aber nichtsdestotrotz auf die geschilderte Art und Weise und damit mit direktem Gefährdungsvorsatz.