32 und ihr dann ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 21 cm – und damit einen gefährlichen Gegenstand – direkt an den Hals hielt und ihr drohte, sie umzubringen, hat er versucht, den Oralverkehr gegen ihren Willen in grausamer Art und Weise zu erzwingen. A.________ hat F.________ mit dem Messer nicht verletzt. Indem er ihr das Messer mit einer Klingenlänge von ca. 21 cm direkt an den Hals hielt, wo sich mehrere lebenswichtige Blutgefässe befinden, so dass es in der konkreten Situation resp.