__ das Messer von ihrem Hals weg und begann mehrfach, auf die Granitabdeckung der Küchenkombination neben der Kaffeemaschine und danach auf die Anrichte einzuhacken, so dass die Spitze des Messers abbrach, bevor er dieses – auf Bitten von F.________ hin, endlich aufzuhören und es nicht noch schlimmer zu machen – schliesslich auf den Boden warf, selber zu Boden „sackte" und zu weinen begann. Bevor A.________ die Wohnung von F.________ um ca. 04.00 Uhr verliess, hat er ihr CHF 100.00 auf die Anrichte gelegt. Darauf gelang es F.________, auf dem Hintern die Treppe runter zu ihren Nachbarn zu gelangen und Hilfe zu holen. Aufgrund der tätlichen Einwirkungen war F._____