__ erlittenen Verletzungen (Jochbein- und Nasenkontusion rechts, leichtes Schädel-Hirn-Trauma, Oberschenkelkontusion rechts, Rippenkontusion beidseitig) können mit dem vom Privatkläger 1 geschilderten Geschehen in Einklang gebracht werden. Die vom Beschuldigten beschriebene Angriffssituation steht demgegenüber im Widerspruch zu den Aussagen von sämtlichen übrigen Beteiligten und auch zu den bei ihm festgestellten Verletzungen. Die Kammer glaubt dem Beschuldigten zwar, dass er von der plötzlichen Präsenz der vier Personen in der Wohnung überrascht wurde.