Dass bei massiven Faustschlägen insb. gegen den Kopf das hohe Risiko einer schweren Schädigung des Körpers – insbesondere im Kopf-/Gesichtsbereich – bestand, musste für A.________, nicht zuletzt aufgrund seiner Kampfsporterfahrung, offenkundig sein. Mit seinem Vorgehen beabsichtigte er oder nahm er zumindest in Kauf, dass K.________ (evtl. schwer) verletzt würde.