2.1.) stiess, evtl. schlug A.________ K.________, wobei folglich beide über den Salontisch zu Boden stürzten. Als sich C.________, welcher sich im Eingangsbereich der Wohnung beim Bad befunden hatte, aufgrund des Geschreis/Radaus in der Wohnung schnellstmöglich ins Wohnzimmer begab und sah, wie A.________ am Boden über ihr kniend mit den Fäusten auf K.________ am „Einboxen" war, riss er A.________ von K.________ herunter und umklammerte ihn alsdann mit beiden Armen von hinten um den Brustbereich herum. Bei dieser Intervention ging(en) eine, evtl. zwei Vase(n) kaputt.