Als J.________ A.________ die Zigarette aus der Hand nehmen wollte, schlug er sie mit der flachen Hand ins Gesicht, worauf K.________ intervenierte und A.________ ihrerseits eine Ohrfeige verpasste sowie ihn am Kragen/Hals packte, damit er J.________ nicht weiterschlagen konnte. A.________ hat J.________ vorsätzlich eine Ohrfeige verpasst und hätte gemäss Aussagen der Geschädigten (pag. 841, 851) weiter auf sie eingeschlagen, hätte K.________ nicht interveniert, und hat folglich (evtl.) eine Verletzung von J.________ angestrebt. 2.2. Auf die Intervention von K.________ hin (vgl. Ziff. 2.1.) stiess, evtl. schlug A._____