Die Aussage des Privatklägers 1: «Ja, wie soll man sagen, wenn man in solch einer Situation, die sonst schon am eskalieren ist, so etwas hört. Es wurde schon gerade ein bisschen anders» (pag. 720, Z. 282 f.) muss zudem im Kontext des generellen Aussageverhaltens des Privatklägers 1 betrachtet werden. Die sehr objektiven und sachlichen Schilderungen seiner Beobachtungen resultierten jeweils in sehr kurzen Antworten. Entsprechend fällt es auch stärker ins Gewicht, wenn der eher wortkarge Privatkläger 1 schilderte, es sei ihm anders geworden.