Aussagen des Beschuldigten Soweit der Beschuldigte geltend machte, er sei in der Wohnung des Privatklägers 1 massiv angegangen, hochgehoben, durch die Luft geschleudert und auf die Glasvasen geschmissen worden, erachtet auch die Kammer diese Darstellung bereits gestützt auf die physischen Kräfteverhältnisse als höchst unglaubhaft. Aufgrund der am 17. Januar 2019 erfolgten Knieoperation trug der Privatkläger 1 im Tatzeitpunkt eine spezielle Carbon-Knie-Schiene (pag.