_ ihm die Zigarette aus der Hand geschlagen hatte, der antreibende physische Aggressor war und gegen die anderen austeilte. In der Folge richtete sich seine hauptsächliche Aggression aber gegen den Privatkläger 1, weil er sich von ihm am meisten eingeengt, angegangen und gedemütigt fühlte. Aussagen des Beschuldigten Soweit der Beschuldigte geltend machte, er sei in der Wohnung des Privatklägers 1 massiv angegangen, hochgehoben, durch die Luft geschleudert und auf die Glasvasen geschmissen worden, erachtet auch die Kammer diese Darstellung bereits gestützt auf die physischen Kräfteverhältnisse als höchst unglaubhaft.