Für die Kammer ist entscheidend, dass das Kerngeschehen von sämtlichen Beteiligten ausser dem Beschuldigten gleich geschildert wurde. Die unterschiedlich geschilderten Details können einerseits mit der Vielzahl an Einvernahmen über einen längeren Zeitraum, andererseits aber auch mit dem dynamischen Geschehen, an welchem jede der Anwesenden auf unterschiedliche Art beteiligt war und sich entsprechend auf unterschiedliche Details konzentriert hat und je nach Grad der Erregung bzw. Verängstigung unterschiedlich aufnahmefähig war, erklärt werden. Die abweichenden