Er gestand auch Erinnerungslücken ein. Insgesamt kommt seinen Aussagen somit ein erhöhter Beweiswert und eine zentrale Bedeutung zu und diese können hinsichtlich der Klärung des Kerngeschehens auch als Massstab bei der Würdigung der anderen Aussagen gelten. Aussagen der übrigen Beteiligten Betreffend die teilweise vorzufindenden Widersprüche in den Aussagen der übrigen Beteiligten, insbesondere in den Aussagen von K.________ zum Geschehen in der Wohnung, gilt es zu bedenken, dass sie neben dem Privatkläger 1 vom Beschuldigten am meisten angegangen worden ist.