Er war stets darum bemüht, die Abläufe und seine Beobachtungen objektiv und sachlich zu schildern, ohne zu aggravieren oder den Beschuldigten unnötig zu belasten, was als Realitätskriterium zu werten ist. Seine Aussagen stimmen zudem mit den Videoaufnahmen überein, von denen er zumindest im Zeitpunkt der tatnächsten Einvernahme nichts gewusst hat. Seine Aussagen waren während des ganzen Verfahrens gleichbleibend. Er gestand auch Erinnerungslücken ein.