25 er dies nicht tat, prügelte und fluchte er trotzdem weiter auf ihn ein und liess, auch nachdem der Privatkläger 1 nach dem Messerstich zu Boden gegangen war, nicht von ihm ab, sondern trat mindestens noch einmal auf ihn ein. 12.2 Aussagen der Beteiligten Aus den zahlreichen Aussagen der Beteiligten hat die Vorinstanz die jeweilige Glaubhaftigkeit treffend und sorgfältig herausgearbeitet. Ergänzend und präzisierend ist Folgendes festzuhalten: Aussagen des Privatklägers 1