Unzweideutig geht aus dem Video demgegenüber hervor, dass der Beschuldigte direkt auf den ganz hinten stehenden Privatkläger 1 zugeht und sofort damit beginnt, physisch auf ihn einzuwirken, obwohl die vier Frauen in unmittelbarer Nähe von ihm stehen und ihn verbal auffordern, damit aufzuhören. Die vom Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung geäusserte Befürchtung, er habe gedacht, dass noch mehr Personen dazukommen und sich diese neu formieren würden und er nur deswegen rausgegangen sei (pag. 2906 Z. 25 f.) hat sich spätestens beim Betreten des Vorplatzes nicht bewahrheitet.