Videoaufnahme kann die Aussage des Beschuldigten und das Vorbringen der Verteidigung, wonach er seitlich angegriffen oder angegangen worden sei, weswegen eine Situation vorgelegen haben soll, welche ihm keine andere Wahl, als die proaktive Verteidigung gelassen habe, eindeutig widerlegt werden. Während zwar ersichtlich ist, wie die vier Frauen während des Angriffs auf den Privatkläger 1 in unmittelbarer Nähe unruhig herumstehen, kann weder ein seitlicher Angriff noch sonst irgendeine physische Betätigung gegen den Beschuldigten ausgemacht werden. Entgegen dem Vorbringen der Verteidigung kann bei der Aufnahme um 23:44:28 Uhr, als K.___