chömet zeiget, chömet, zeiget.», wobei im aufblinkenden Rücklicht des hintersten Autos ersichtlich ist, wie der Beschuldigte an Stelle rennt/tänzelt und dabei zweimal die Boxfäuste hebt und dann ruhig sagt: «I bi do, i bi do» und dann wieder laut zum am Boden liegenden Privatkläger 1 sagt: «Stand uf, stand uf» und ihn mit den Füssen tritt. Erkenntnisse aus den Videoaufnahmen Ergänzend und präzisierend geht für die Kammer aus diesen zwei Aufzeichnungen klar hervor, dass die Beteiligten – noch bevor sie Kenntnis von der Überwachungskamera hatten – wahrheitsgetreu aussagten, da bereits ihre ersten Aussagen zum Geschehen auf dem Vorplatz mit den Videoaufnahmen übereinstimmen. Mittels der