473, Datei: ________) und jene über das Herunterstürmen des Beschuldigten und den Angriff auf den Privatkläger 1 (pag. 473, Datei: ________). Entgegen dem oberinstanzlichen Vorbringen der Verteidigung liegen keine Hinweise auf eine vorgängig erfolgte Triage bzw. Manipulation der aufgezeichneten Sequenzen vor. Zwischen den Aufnahmen von 23:33:17 Uhr und 23:39:18 Uhr liegen zwar offensichtlich keine weiteren Aufnahmen vor, auf der in erster Linie einschlägigen Aufnahme von 23:43:34 Uhr wurde jedoch der gesamte Angriff des Beschuldigten, vom Herunterstürmen bis zum Tritt gegen den am Boden liegenden Privatkläger, aufgezeichnet.