) begründet abgewiesen. Im Rahmen ihrer Parteivorträge vor der Vorinstanz und vor der Kammer bezog sich die Verteidigung bei der Begründung der beantragten Freisprüche explizit auf die Aufnahmen der Überwachungskamera, ohne erneut die Unverwertbarkeit der privaten Videoaufnahmen geltend zu machen und die Ausweisung der Aufnahmen aus den Akten zu beantragen.