Es sei schlichtweg unlogisch und lebensfremd, dass der Privatkläger 1 ihn mit seinen Schmerzensschreien habe ablenken wollen. Er versuche immerzu, eigene Handlungen zu verharmlosen und zu bagatellisieren und demgegenüber das Verhalten aller anderer als grundfalsch und ursächlich für die Eskalation darzustellen. Weiter scheine der Beschuldigte keine Gelegenheit auszulassen, sich negativ über andere zu äussern und deren Vorgehensweisen in Zweifel zu ziehen. In seiner vierten Einvernahme habe er diverse neue Sachverhaltskomplexe vorgebracht. So seien die Leute nach dem Reinstürmen in die Wohnung zuerst in das Zimmer von J.______