Er dürfte in seiner Beweglichkeit stark eingeschränkt gewesen sein. Es sei nicht ersichtlich, wie er in der Lage gewesen sein solle, den kräftigen Beschuldigten hochzuheben und durch die Luft zu werfen. Auf dem Video sei zudem zu hören, wie dieser langsam und später die Treppe hochgekommen sei. Die Aussagen des Beschuldigten seien deshalb bereits gestützt auf die physischen Kräfteverhältnisse stark anzuzweifeln. Darüber hinaus fehlte es dem Privatkläger 1 in jeder Hinsicht an einer Motivation, um derart brutal gegen den Beschuldigten vorzugehen. Er habe glaubhaft ausgeführt, mitgefahren zu sein, um die Frauen nicht alleine zu lassen. Den Beschuldigten habe er nicht gekannt und K.___