_ habe geklopft und sich für den Lärm entschuldigt. Auf seine Aussagen könne ohne Weiteres abgestellt werden. Im Sinne eines Zwischenfazits habe die Vorinstanz festgehalten, die erwähnten Aussagen seien allesamt sehr schlüssig, nachvollziehbar und in sich stimmig. Sie würden das Kerngeschehen übereinstimmend und konsistent, realitätsnah und logisch schildern und die Aussagen stünden in Übereinstimmung mit den dokumentierten Verletzungen und den Videos der Überwachungskamera. Es treffe zu, dass alle die Geschehnisse in der Wohnung etwas anders schildern würden. Das sei bei der dynamischen Auseinandersetzung aber auch nicht erstaunlich.